Bezeichnet die allgemeine und/oder berufliche Bildung, die der Einzelne im Rahmen des Erstausbildungssystems – in der Regel vor dem Übergang ins Erwerbsleben – erwirbt.
(a) manche Autoren zählen auch Ausbildungsgänge, die der Einzelne erst nach dem Übergang ins Erwerbsleben antritt und erfolgreich abschließt, zur Erstausbildung;
(b) die Erstausbildung kann auf allen Ebenen des allgemeinen oder beruflichen Bildungswesens (in Form einer schulischen Vollzeitausbildung oder einer alternierenden Ausbildung) bzw. in Form der Lehrlingsausbildung erfolgen. (18)
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