Erste Folgekonferenz zum Kopenhagen Prozess in Maastricht
Von 13. bis 16. Dezember 2004 fand in Maastricht die europäische Konferenz „Stärkung der europäischen Zusammen¬arbeit im Bereich der beruflichen Bildung“ statt. Sie ist als erste Folgekonferenz zum Kopenhagen Prozess zu bezeich¬nen auf welcher das sogenannte Kommuniqué von Maastricht beschlossen wurde. Dieses beinhaltet im Kern die Über¬einkunft, einen Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF) sowie ein Europäisches Kreditpunktesystem für die beruf¬liche Bildung (ECVET) zu entwickeln.
Das Ziel des EQF ist die Schaffung eines europäischen Übersetzungssystems für das Niveau von Qualifikationen und die zu ihnen hinführenden Bildungsgänge. Ein solches System kann dazu beitragen, die Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt, zwischen den Bildungssystemen und innerhalb der Bildungssysteme zu erhöhen. Es verbessert die Trans¬parenz und erleichtert Arbeitgebern und Bildungseinrichtungen, die von einem/r Bürger/in erworbenen Kompetenzen zu beurteilen. Die Entwicklung und Umsetzung des Europäischen Anrechnungssystems für die Berufsbildung (ECVET) wird vorangetrieben, damit Lernende beim Wechsel zwischen Lernsystemen auf Leistungen aufbauen können, die sie im Rahmen ihrer Laufbahn erreicht haben.
Die große Bedeutung der Erreichung hoher Qualität und Innovation in den Berufsbildungssystemen wird im Kommuniqué von Maastricht ebenfalls betont.
Weitere Informationen:
Kommuniqué von Maastricht zu den zukünftigen Prioritäten der verstärkten Europäischen Zusammenarbeit in der Berufsbildung (2004)









