Beginn des Kopenhagen Prozesses
Am 30. November 2002 genehmigten die Bildungsminister von 31 europäischen Ländern und die Europäische Kommis¬sion die Erklärung von Kopenhagen über eine verstärkte europäische Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung. Der Kopenhagen Prozess legt politische Prioritäten für die Erreichung der Lissabon Ziele im Bereich der Berufsbildung fest. Folgende Prioritäten und weitere Überlegungen zu den damit verbundenen Instrumenten wurden in der Erklärung von Kopenhagen festgehalten:
- Stärkung der Europäischen Dimension in der Berufsbildung
- Erhöhung von Transparenz, Information und Beratung (Europäischer Lebenslauf, Diploma Supplement, Europass, einheitlicher europäischer Rahmen für den Fremdsprachenerwerb)
- Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen, inklusive non-formales und informelles Lernen (Anerkennungssysteme auf Basis gemeinsamer Prinzipien, Kreditpunktesystem für die Berufsbildung, gemeinsame Grundsätze für die Validierung non formalen und informellen Lernens)
- Kooperation im Bereich der Qualitätssicherung (Kooperation durch den Austausch von Modellen und Methoden, Entwicklung von allgemeinen Kriterien und Prinzipien für Qualität in der Berufsbildung)
Weitere Informationen: www.ec.europa.eu/education/policies/2010/vocational_en.html









